VORLESUNGSREIHE
Ethische Fragen in der modernen Medizin: Zehn strittige Themen
Die Präsenzveranstaltungen finden an Dienstagabenden (Ausnahme 30. April) von 18:15 Uhr bis ca. 20 Uhr im Haus Recht und Wirtschaft I, Hörsaal RW 1, Jakob-Welder-Weg 9, Campus der Johannes Gutenberg-Universität Mainz statt.
Aufzeichnungen: Die Präsenzveranstaltungen werden aufgezeichnet. Livestreams sind nicht vorgesehen. Die Links zu den Aufzeichnungen und Videos werden in der Regel einige Tage nach der Veranstaltung hier auf der Homepage der Stiftung veröffentlicht.
23. April 2024 - Eröffnungsveranstaltung
Demenz: Darf ich über mein späteres Ich bestimmen?
Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert
im Gespräch mit: Petra Gerster
07. Mai 2024
Organspende: Ist die Widerspruchslösung eine Freiheitszumutung?
Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert
im Gespräch mit: PD Dr. Ana Paula Barreiros
14. Mai 2024
Keimbahn-Eingriffe: Ist das menschliche "Genom" sakrosankt?
Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert
im Gespräch mit: Dr. Peter Spork
21. Mai 2024
Was spricht gegen "Enhancement"? Medizin jenseits von Therapie
Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert
im Gespräch mit: Prof. Dr. Klaus Lieb
28. Mai 2024
Embryonenforschung: Deutschland als Trittbrettfahrer?
Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert
im Gespräch mit: Volkart Wildermuth
04. Juni 2024
Ethik in Zeiten von Corona? Zum Impfen und Triagieren
Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert
im Gespräch mit: Prof. Dr. Norbert Paul
11. Juni 2024
Zugang zu medizinischer Versorgung: ein Menschenrecht?
Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert
im Gespräch mit: Prof. Dr. Tim Henning
18. Juni 2024
Streit um den "richtigen Tod"? Hirntod, Herztod, Gesamttod
Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert
im Gespräch mit: Dr. Axel Rahmel
25. Juni 2024
Kügelchen versus Schulmedizin: Warum nicht beides?
Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert
im Gespräch mit: Dr. Christian Weymayr
02. Juli 2024 - Abschlussveranstaltung
Assistierter Suizid: Wie selbstbestimmt dürfen wir sterben?
Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert
im Gespräch mit: Dr. Michael de Ridder
Einfahrtserlaubnis auf den Campus: Seit dem 01.02.2023 gibt es für Gäste ein Freikontingent von 30 Stunden pro Jahr für die Einfahrt mit dem PKW auf den Campus. Anhand der Kennzeichenerkennung bei Ein- und Ausfahrt wird die Verweildauer auf dem Campus automatisch ermittelt und abgerechnet. Link zu weiteren Informationen