Stiftung "Johannes Gutenberg-Stiftungsprofessur"
Stiftungszweck ist die Förderung von Lehre und Forschung an der Universität Mainz. Dieser Zweck soll primär erreicht werden durch die Einrichtung und Fortführung einer Stiftungsprofessur.
Ziele
Die Stiftung hat zum Ziel, herausragende Wissenschaftler und Repräsentanten des öffentlichen oder kulturellen Lebens an die Universität Mainz einzuladen. Entscheidend für die Berufung sind das Renommee der Personen und die interdisziplinäre Ausstrahlung ihrer Arbeit.
Mit der Gastprofessur, die beim Studium generale der Universität angesiedelt ist, beabsichtigt die Stiftung:
. in Lehre und Forschung neue Akzente zu setzen,
. Impulse zur Integration der Einzelwissenschaften zu vermitteln,
. neue Kontakt- und Kooperationschancen zu bieten,
. der Öffentlichkeit das Bild einer lebendigen Wissenschaft zu vermitteln,
. die Attraktivität der Johannes Gutenberg-Universität zu steigern.
Die Stiftung versteht sich als Investition in Bildung und Wissenschaft und damit als Investition in die Zukunft.
Organe
Vorstand
Vorsitzender: Prof. Dr. Andreas Cesana
Stellv. Vorsitzender: Kurt Roeske, Oberstudiendirektor i.R.
Schatzmeister: Peter Geipel
Kuratorium
Dr. h.c. Klaus G. Adam
Otto Boehringer
Dr. Hans Friderichs
Wolfgang Hempler
Sibylle Kalkhof-Rose
Prof. Dr. Georg Krausch
Margarethe Langen
Peter Radermacher
Dr. Claudia Walther
Rolf Zitzlsperger
Rechtsgrundlage
Mit Stiftungsgeschäft vom 01.03.2000 errichtete die Vereinigung der "Freunde der Universität Mainz e.V." die gemeinnützige "Johannes Gutenberg-Stiftungsprofessur" mit Sitz in Mainz. Sie ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51ff. der Abgabenordnung (AO).
Stiftungszweck ist die Förderung von Lehre und Forschung an der Universität Mainz. Dieser Zweck soll primär erreicht werden durch die Einrichtung und Fortführung einer Stiftungsprofessur. Andere Maßnahmen zur Zweckverwirklichung können nur mit solchen Stiftungsmitteln durchgeführt werden, die im Geschäftsjahr für die Ausstattung der Stiftungsprofessur nicht benötigt werden.
Die verfügbaren Mittel sind ausschließlich für den Stiftungszweck zu verwenden. Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben:
. aus den Erträgen des Stiftungsvermögens,
. aus Zuwendungen Dritter, soweit diese dazu bestimmt sind, und nicht an Auflagen oder Bedingungen geknüpft sind.